Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft
für Sprachheilpädagogik e.V.
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in der dgs Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. interessieren. Weiter unten finden Sie einen Link zum Mitgliedsantrag, den Sie, wenn Sie Mitglied werden wollen, bitte ausdrucken und uns ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle der für Sie zuständigen Landesgruppe per Post oder per Fax zurückschicken.
Die Mitgliedschaft beinhaltet:
- 4 x im Jahr Fachzeitschrift der Redaktion dgs Spracheilarbeit: „Praxis Sprache" (Print)
- 2 x im Jahr Fachzeitschrift der Redaktion dgs Spracheilarbeit: „Forschung Sprache" (E-Journal)
- Zugang zu Downloadmaterialien beider Zeitschriften (u.a. Arbeitsblätter, Spielvorlagen, Stundenvorschläge für Therapie und Unterricht, Therapie- und Unterrichtsideen)
- Informationen der jeweiligen Landesgruppe
- Information und Beratung
- Teilnahme an Mitgliederversammlungen
- Teilnahme an Landesgruppentreffen
- vergünstigte Fortbildungsangebote
Der Zugang zu den Downloadmaterialien der Fachzeitschriften erfolgt über
einen personalisierten Login beim Schulz-Kirchner Verlag.
Den Downloadbereich „Praxis Sprache“ erreichen Sie wie folgt: Besuchen Sie
die Shop-Homepage des Schulz-Kirchner Verlags (www.schulz-kirchner.de/shop) und loggen Sie sich unter „Login für dgs-Mitglieder“ oder „Login mein Konto“ ein.
Ihre Zugangsdaten bestehen aus
Login = Ihre E-Mail-Adresse
Passwort = Ihre dgs-Mitgliedsnummer
Wird Ihre E-Mail-Adresse nicht erkannt, haben Sie bisher Ihre Mailadresse
nicht bei Ihrer dgs-Landesgruppe hinterlegt. Daher existiert dann ggf.
noch kein Shopkonto beim Schulz-Kirchner Verlag von Ihnen. Bitte wenden
Sie sich in diesem Fall direkt an den Verlag unter info(at)schulz-kirchner(dot)de
und geben dabei auch Ihre Mitgliedsnummer an.
Eine Anleitung für den Download können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen.
AUFNAHMEANTRAG (als pdf-Formular zum Ausfüllen
)
(bitte ausdrucken und per Post, als Fax oder per eMail an die Geschäftsstelle der für Sie zuständigen Landesgruppe senden)
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