Montag, den 19 Dezember 2011 19:00
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Am 15. und 16.12.11 fand die Anhörung der Fachverbände zum Gesetzentwurf
der CDU und FDP Fraktionen des niedersächsischen Landtages statt.
Auch die dgs-Landesgruppe Niedersachsen war als Fachverband am 16.12. eingeladen.
Vor der Anhörung wurde um schriftliche Stellungnahmen gebeten.
Die gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Schulleitungen und Vertreter der schulischen sprachheilpädagogischen Einrichtungen in Niedersachsen entwickelte Stellungnahme aus der Sicht des Förderschwerpunktes Sprache wurde vorgelegt und noch einmal kurz erläutert.
Die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im sprachlichen Bereich sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt worden.
Die Förderschulen Schwerpunkt Sprache bleiben als Angebot erhalten, ebenso das Elternwahlrecht.
Wie die Ausführungsbestimmungen und Erlasse (also die untergesetzlichen Regelungen) aussehen werden, muss abgewartet werden.
Seitens der Arbeitsgemeinschaft der Schulleitungen wurde darauf hingewiesen, dass im Gesetzentwurf nur von Förderschulen Schwerpunkt Sprache und nicht von den Förderklassen gesprochen wird. Auch diese sind in den jeweiligen Regionen anerkannt und gut vernetzt. Sprachheilklassen sind zumeist an Grundschulen angegliedert und bieten eine Beschulungsmöglichkeit für die ersten zwei oder drei Jahre der Grundschulzeit.
Die Stellungnahme der dgs-Landesgruppe Niedersachsen zum Gesetzentwurf finden Sie hier:






